
Die Kosten für Öl, Gas und Strom lassen manches gemütliche Heim plötzlich in ganz anderem Licht erscheinen. Wer kein Geld mehr verheizen will, nutzt neue Techniken und setzt auf erneuerbare Energien. Und beteiligt daran den Staat. Die neuen Förderregeln belohnen alle, die auf Nachhaltigkeit setzen, stärker als früher.
Keine Frage: Wer mitmacht, kann nur gewinnen. Die Rede ist von Immobilieneigentümer, die in ihre in die Jahre gekommenen Immobilien für eine energieeffiziente Sanierung investieren. Schließlich wurden ein Großteil aller Wohngebäude in Deutschland vor 1977, dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung, gebaut. Und gerade jene Immobilien bieten ein enormes Potenzial, Energie einzusparen. Wer also eine Heizung installiert, dabei erneuerbare Energie einsetzt und sein Gebäude gleich mit dämmt, gewinnt mehrfach: Er wohnt behaglicher, bezahlt weniger Energiekosten und hat den Wert seiner eigenen vier Wände nachhaltig erhöht.
Kluges Energiesparen dank planvoller, energetischer Modernisierung lautet also das Gebot der Stunde für Hausbesitzer. Die erfreuliche Nachricht: Der Staat unterstützt dabei kräftig mit Euros und Cents. Kluge Köpfe kalkulieren kühl, schließlich belasten die Investitionskosten zunächst die Haushaltskasse. Daher ist es wenig empfehlenswert, die Modernisierung aus erspartem Eigenkapital zu finanzieren. Schließlich gibt es zahlreiche staatliche Anlaufstellen, die Zuschüsse und äußerst günstige Kredite für die Gebäudesanierung bieten.
Die Palette der staatlichen Fördermaßnahmen ist vielfältig, wenn auch zuweilen etwas unübersichtlich und reich an Abwechslung. Heißt: Die Programme und ihre Inhalte wechseln von Zeit zu Zeit bzw. sind zeitlich befristet, doch die Anlaufstellen bleiben dieselben. Neben den einzelnen Bundesländern, Kommunen und regionalen Energieversorgern sind dies auf Bundesebene allen voran das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: Bafa) sowie die KfW-Förderbank.
Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude
Dabei spielen die beiden letztgenannten eine zentrale Rolle bei der auf Bundesebene seit Jahresanfang 2021 neu geordneten Förderung für Immobilienbesitzer. Konkret: Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 gestaltet die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude unter der Bezeichnung „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) noch attraktiver. Darin gebündelt sind das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW und die Förderungen des Bafa. Die BEG ersetzt also die bis dato gültigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter die KfW-Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren, das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).
Unterteilt ist das BEG in die folgenden drei Teilprogramme:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Interessant für private Bauherren sind die Teilprogramme BEW WG und BEG EM.
Seit 1. Januar 2021 ist die BEG EM in der Zuschussvariante beim Bafa in Kraft. Darin enthalten sind die Förderung für alle Einzelmaßnahmen, für die es bislang im KfW-Programm Energieeffizient Sanieren Geld vom Staat gab, die bisherige Heizungsförderung über das Bafa sowie die finanzielle Unterstützung für eine Baubegleitung. Die BEG NWG, die beispielsweise für Kommunen interessant ist, und die BEG WG in der Zuschuss- und Kreditvariante sowie die BEG EM in der Kreditvariante starten später, ab dem 1. Juli 2021. Ansprechpartner hierfür ist die KfW (Achtung Joel: hier interne Verlinkung zum zweiten Text).
Förderung durch das Bafa – die Zuschussvariante für Modernisierer
Geld spendiert das Bafa Modernisierern für eine ganze Reihe von Maßnahmen. Dazu zählen beispielsweise Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Konkret gemeint sind die Dämmung der Gebäudehülle, also von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, sowie das Erneuern und Aufbereiten von Vorhangfassaden, der Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren. Dazu zählt auch sommerlicher Wärmeschutz, also außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Auch Investitionen in Anlagentechnik, Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), die Heizungsoptimierung sowie die Fachplanung und Baubegleitung werden im Rahmen dieser Maßnahme gefördert.
Die Förderprogramme und ihre Voraussetzungen sind teils sehr umfangreich. Informationen zu den (technischen) Voraussetzungen der jeweiligen förderfähigen Maßnahmen und Anlagen sind jeweils in einem Merkblatt zusammengefasst. Dazu gibt es zu jeder Fördermaßnahme weitere Informationen wie ein Infoblatt zu den förderfähigen Kosten. Details zur Bundesförderung für effiziente Gebäude können Interessierte hier nachlesen: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
So viel Unterstützung gibt es vom Bafa
Investieren, um gefördert zu werden, muss ein Immobiliensanierer mindestens 2.000 Euro (Brutto). Eine Ausnahme gilt für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung. Hierfür reichen 600 Euro (Brutto) aus. Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden betragen höchstens 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Neu ist ein Bonus für einen Sanierungsfahrplan. Wer seine Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzt, erhält einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozent. Zusätzlich gibt es Geld für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten (kurz: EEE), und zwar in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit – insgesamt auf maximal 20.000 Euro.
Etwas Geduld ist nötig, um sich in die Bafa-Förderung einzulesen und die individuellen Sanierungsplanungen mit den förderberechtigten im jeweiligen Maßnahmenpaket abzugleichen. Wer fest mit der Förderung rechnet, sollte frühzeitig die allgemein gültigen Förderregeln kennen. Dazu zählen unter anderem sich erst informieren, Mittel beantragen und dann loslegen. Antragsberechtigt sind übrigens Eigentümer, Pächter oder Mieter einer Immobilie. Die Förderung gilt also sowohl für selbstgenutzte als auch für vermietete Immobilien.