
Wer jetzt bauen oder modernisieren will, profitiert von großzügiger Förderung. Je ökologischer das Vorhaben, desto mehr spendiert der Staat. Ab dem 1. Juli 2021 gelten neue Förderregeln.
Liebe vergeht, Hektar besteht. Dass Haus und Hof beständiger sind als Liebeleien ist zwar eine Lebensphilosophie aus vergangenen Tagen. Allerdings mit einem aktuellen Kern. Denn die Menschen in Deutschland haben – Niedrigzins sei Dank – den Wert der eigenen vier Wände wiederentdeckt. Viele schaffen die wohl größte Investition ihres Lebens, weil sie dafür eisern sparen.
Doch auch nach dem Einzug brauchen Eigenheimbesitzer ein gut gefülltes Portemonnaie. Denn die Bauteile eines Hauses halten nicht ewig: Statistisch gesehen fallen zehn bis 15 Jahre nach dem Einzug erste Reparaturen an. Insgesamt kommt so innerhalb der Haus-Lebenszeit – im Durchschnitt sind dies 80 Jahre – noch einmal das 1,3-fache der Baukosten zusammen.
Der Staat mag Häuslebauer und fördert sie
Zum Glück ist Vater Staat einer der besten Bau- und Modernisierungsmeister schlechthin. Er bietet seit jeher eine reichhaltige Förderpalette, um seine Vorstellung von einer Energiewende möglichst schnell zu verwirklichen. Die Bundesregierung möchte, dass bis 2050 der Energieverbrauch aller Gebäude in Deutschland drastisch sinkt. Das Projekt kommt aber nur schleppend voran. Denn um das Ziel zu erreichen, müssten jedes Jahr mindestens zwei Prozent der rund 40 Millionen Wohneinheiten energetisch saniert werden. Derzeit sind es aber nur knapp ein Prozent.
Im Rahmen der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, die zum 1. Januar 2021 an den Start gegangen ist, gibt es vor allem für jene mehr Geld, die beim Bauen und Sanieren künftig auf Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien setzen. Seit dem Stichtag 1. Januar ist die neue BEG für Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, in Kraft, und zwar in der Zuschussvariante, gefördert durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: Bafa). Am 1. Juli 2021 startet die zweite Stufe der BEG. Ab dann können Bauherren und Sanierer die neuen Förderkredite und Zuschüsse der BEG Wohngebäude, kurz BEG WG, bei der KfW-Förderbank beantragen. Dies gilt für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus. Die BEG EM in der Kreditvariante für einzelne energetische Maßnahmen wird ab dann ebenfalls über die KfW gefördert.
BEG WG – Geld für ein Effizienzhaus
Wer beim Wohnen ganz auf Mutter Natur setzt und ein neues Effizienzhaus baut oder kauft, wird wahlweise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss von der KfW gefördert. Neu im Vergleich zur bisherigen Förderung durch die KfW ist ab dem Stichtag 1. Juli 2021 die Einführung von Boni für besonders nachhaltige Gebäude und den Einsatz von erneuerbaren Energien. Der (Tilgungs)Zuschuss reicht hier von mindestens 15 Prozent für einen maximalen Kreditbetrag von 120.000 Euro – das entspricht höchstens 18.000 Euro Unterstützung für ein Effizienzhaus 55, dem niedrigsten Förderstandard im Rahmen dieses KfW-Programms – bis hin zu 25 Prozent von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag für ein Effizienzhaus 40 Plus, also bis zu 37.500 Euro je Wohnung.
Darüber hinaus erhalten Bauherren eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung. Denn wer mit Förderung der KfW sanieren oder bauen möchte, muss einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuziehen. Diese sind in der von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführten Liste hier gelistet. Ebenfalls finden lassen sich diese Experten im Internetauftritt der KfW. Diese Sachverständigen verfügen über nachgewiesene Erfahrungen und Qualifikationen im Bereich der energetischen Fachplanung und Baubegleitung und sichern somit eine hohe Qualität der geförderten Maßnahmen. Für den Fachexperten gibt es einen Extra-Zuschuss.
Wissenswert: Wer eine Immobilie zum Effizienzhaus saniert bzw. ein solches baut oder kauft, darf mit mehr Unterstützung bei der Baubegleitung rechnen als bei Einzelmaßnahmen. Konkret gilt für Effizienzhäuser: Für die Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern fördert die KfW Kosten bis 10.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr – davon erhalten Sanierer bzw. Bauherren 50 Prozent, also bis zu 5.000 Euro. Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen fördert die KfW Kosten bis 4.000 Euro pro Wohnung, insgesamt max. 40.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr. Davon erhalten Anspruchsberechtigte 50 Prozent, also bis zu 20.000 Euro.
Im Rahmen dieses Programms ist unter anderem auch eine Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ möglich. Mehr Infos dazu unter www.nachhaltigesbauen.de
Für die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus fördert die KfW bei Erreichen eines Effizienzhauses mit Nachhaltigkeits-Klasse Ausgaben bis zu den gleichen Höchstgrenzen wie bei der Baubegleitung – davon erhalten Anspruchsberechtigte ebenfalls die Hälfte.
BEG WG – Unterstützung für das Sanieren
Fachplanung und Baubegleitung sind auch Voraussetzung, um bei der Sanierung zum Effizienzhaus Unterstützung zu erhalten. Gleiches gilt für den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Wer sich für die Vollsanierung im Rahmen der BEG Wohngebäude (BEG WG) entscheidet, kann ebenfalls zwischen Zuschuss- und Kreditvariante wählen. Dabei entsprechen die Anforderungen an eine Förderung als auch die Förderhöhe weitestgehend der Vorgänger-Regelung. Allerdings zahlt die KfW künftig mehr Geld für grüne Gemäuer.
Mit Stichtag 1. Juli 2021 gibt es daher kein Geld mehr für ein Effizienzhaus 115. Stattdessen wird der Standard Effizienzhaus 40 neu eingeführt. Und: Der Einsatz von erneuerbaren Energien wird extra belohnt. Beispiel: Wer seine Immobilie zum Standard Effizienzhaus 55 saniert, wird bis maximal 120.000 Euro Kredit gefördert. Der Tilgungszuschuss beläuft sich auf 40 Prozent des Kreditbetrags, also maximal 48.000 Euro. Wer lieber auf die Zuschussvariante bei der Vollsanierung zum Effizienzhausstandard 55 setzt, erhält ebenfalls höchstens 48.000 Euro. Wählt der Sanierer aber den Standard „Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse“, zeigt sich die KfW spendabler: Der Sanierer kann mit bis zu 45 Prozent (Tilgungs-)zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag rechnen, also maximal 67.500 Euro.
Die im Rahmen dieses Programms gewährten Kredithöchstbeträge reichen – je nach Effizienzhausstandard – von maximal 120.000 bis höchstens 150.000 Euro, die entsprechenden (Tilgungs)Zuschüsse von 30.000 Euro bis 75.000 Euro. Diesen höchsten Tilgungszuschuss gibt es für ein Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), den der Modernisierer in spätestens 15 Jahren umsetzt, gibt es 5 Prozent zusätzlichen Zuschuss.
BEG EM – Kredit für energetische Maßnahmen
Wer statt aufs Ganze lieber auf einzelne energetische Maßnahmen setzt, kann dafür ab dem Stichtag 1. Juli 2021 ebenfalls einen Kredit bei der KfW beantragen, und zwar von höchstens 60.000 Euro je Wohnung. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent. Zu den so begünstigten Maßnahmen zählen unter anderem das Dämmen von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken, das Erneuern von Fenster und Außentüren, das Einbauen und Erneuern von sommerlichem Wärmeschutz sowie der Einbau von Lüftungsanlagen.
Neu: Wer digitale Systeme einbaut, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen, erhält ebenfalls einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent. Darüber hinaus gibt es im Rahmen des Programms auch eine Förderung für Maßnahmen in Bereich der Heizungstechnik. Wie viel konkret hängt von der jeweiligen Maßnahme ab.
Auch im Rahmen der Kreditvariante des BEG EM gibt es einen Bonus für einen Sanierungsfahrplan sowie zusätzlich Unterstützung für die Fachplanung und Baubegleitung. Die fällt zwar geringer aus als beim Bau, Kauf oder dem Sanieren eines Effizienzhauses, lohnt sich aber immer noch. Konkret gilt: Die KfW fördert Ausgaben bis 5.000 Euro pro Zusage und Kalenderjahr – davon erhalten Anspruchsberechtigte 50 Prozent, also bis zu 2.500 Euro. Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen gibt es mehr Geld. Gefördert werden maximal 20.000 Euro pro Zusage und Kalenderjahr.
Für alle KfW-Förderungen gilt wie auch schon zu Zeiten der alten Förderregeln: Achten Sie auf die Reihenfolge Ihres Vorgehens. Staatliche Fördermittel müssen immer vorab beantragt werden. Also erst die Förderung beantragen und dann aktiv werden und die entsprechenden Verträge abschließen. Lesen Sie die Förderbedingungen und
Fördermaßnahmen genau, bevor sie einen Antrag stellen. Denn die Förderung sollte zu Ihrem Vorhaben passen. Mehr Informationen zum Bau oder Kauf eines Effizienzhauses im Rahmen des BEG WG sowie alle Details zur Effizienzhaus-Sanierung gibt es online hier bei der KfW.