
Der Countdown für Baukindergeld Schleswig-Holstein läuft. Denn wer sich in Schleswig-Holstein mindestens 12.000 Euro sichern möchte, muss seine Baugenehmigung bis spätestens 31. März 2021 erhalten.
Das Eigenheim ist vieles in einem – Freiheit, Lebensqualität und vor allem auch eine erstklassige private Alltagsversorgung. Schon seit einiger Zeit ist der Hausbau so einfach wie nie. Denn historisch günstige Bauzinsen sorgen seit Jahren dafür, dass sich auch sogenannte Normalverdiener die eigenen vier Wände leisten können. Mehr noch: Dank des Baukindergelds in Schleswig-Holstein und in den anderen 15 Bundesländern haben endlich auch Familien mit Kindern eine gute Chance, sich von ihren Vermietern und auch künftig steigenden Mieten endgültig zu verabschieden.
Das Baukindergeld ist eines von vielen unterschiedlichen Programmen der staatlichen Bank KfW zur Förderung privaten Wohneigentums. Der Bezug von Baukindergeld ist wie bei anderen KfW‑Förderprogrammen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Welche wichtigen Vorgaben zum Bezug von Baukindergeld in Schleswig-Holstein müssen Bauherrenfamilien erfüllen?
Welche Fristen gelten beim Baukindergeld?
Der Anspruch auf Baukindergeld hängt unter anderem auch von der Einhaltung unterschiedlicher Fristen ab. Dies bedeutet: Wer zwischen dem 1. 1.2018 und einschließlich 31.3.2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Wichtig: Die genannte Frist sollte eigentlich bereits am 31.12.2020 auslaufen. Doch wegen der Corona-Pandemie und deren wirtschaftliche Folgen beschloss die Bundesregierung eine dreimonatige Fristverlängerung.
Um tatsächlich Baukindergeld zu erhalten, müssen Bauherren in Schleswig-Holstein eine weitere Frist beachten. Nämlich: Nach dem Einzug hat die Bauherren-Familie sechs Monate Zeit, ihr Baukindergeld zu beantragen. Der Antrag darf aber nicht nach dem 31.12.2023 gestellt werden. Deshalb Achtung: Silvester des Jahres 2023 ist der letzte Tag, um einen Antrag auf Baukindergeld einzureichen.
Welche Art von Wohneigentum wird durch Baukindergeld gefördert?
Das Wichtigste vorab: Baukindergeld gibt es bundesweit – somit auch in Schleswig-Holstein – ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum. Dies bedeutet, dass die Familie in die Immobilie einziehen und darin leben muss. Gefördert werden somit:
- Der Bau oder Kauf eines Hauses
- Der Kauf einer Eigentumswohnung
- Der Kauf einer Wohnung, in der die Familie momentan noch zur Miete lebt.
Welche Voraussetzungen gelten bei den Kindern?
Baukindergeld – der Name ist Programm. Denn die staatliche Wohnförderung gibt es nur, wenn Kinder zur Familie gehören. Dies bedeutet konkret: Im Haushalt der Bauherren-Familie lebt zumindest ein Kind, das sein 18. Lebensjahren noch nicht vollendet hat. Überdies muss für dieses Kind Anspruch auf Kindergeld bestehen. Achtung: Sofern Sohn oder Tochter am Tag nach Antragstellung Geburtstag feiert und 18 Jahre alt wird, besteht dennoch Anspruch auf Baukindergeld. Wie gesagt: Entscheidend ist das Alter des Kindes genau am Tag der Antragstellung. So will es der Gesetzgeber.
Doch wie schaut es mit dem Anspruch auf Baukindergeld bei einer Schwangerschaft aus? Hier ist die gesetzliche Vorgabe eindeutig. Denn kein Anspruch auf Baukindergeld besteht für Kinder, die erst nach Antragstellung geboren werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Bei einer Schwangerschaft sollten die Eltern mit ihrem Antrag auf Baukindergeld bis nach der Geburt des Kindes warten. Dies kann sich lohnen, weil – wie bereits erwähnt – nach Einzug sechs Monate Zeit besteht, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen.
Welche Einkommensgrenzen sind beim Baukindergeld zu beachten?
Wie bei vielen staatlichen Förderungen gilt auch beim Baukindergeld – unabhängig davon, ob Sie in Bayern oder in Schleswig-Holstein ein Haus bauen möchten: Wer ein zu hohes Einkommen hat, also zu viel verdient, geht leer aus. Entscheidend für den Anspruch auf Baukindergeld ist somit das sogenannte Haushaltseinkommen. Darunter zu verstehen ist das „zu versteuernde Einkommen“ des Antragstellers sowie des Ehe- oder Lebenspartners oder aber des Partners aus einer eheähnlichen Gemeinschaft. Dieses „Haushaltseinkommen“ darf höchstens 90.000 Euro im Kalenderjahr betragen.
Achtung: Berechnungsgrundlage dafür, ob die Einkommensgrenze eingehalten wird, ist der Durchschnitt des vorletzten und vorvorletzten Kalenderjahres. Beispiel: Wird der Antrag auf Baukindergeld im Jahr 2021 gestellt, gilt in punkto Haushaltseinkommen der Durchschnittswert in den Kalenderjahren 2019 und 2018. Dieser Durchschnitt ergibt sich aus der Addition der beiden Einzelwerte geteilt durch 2.
Tipp: Je Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Baukindergeld sein 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhöht sich das Haushaltseinkommen um 15.000 Euro. Beispiel: Leben zwei Kinder in der Familie, kann das Haushaltseinkommen im Schnitt des vorletzten und vorvorletzten Jahres 120.000 Euro betragen (90.000 Euro plus jeweils 15.000 Euro pro Kind).
Was bedeutet „Haushaltseinkommen“ im Zusammenhang mit dem Baukindergeld?
Beim sogenannten Haushaltseinkommen handelt es sich um das „zu versteuernde Einkommen“, auch „steuerpflichtiges Einkommen“ genannt, in einem Kalenderjahr. Das Bruttoeinkommen der Familie kann höher liegen und im Einzelfall deutlich mehr als 90.000 Euro betragen. Grund dafür ist die Systematik des deutschen Einkommensteuerrechts. Denn vom Bruttoeinkommen darf der Steuerzahler etliches abziehen – darunter vor allem die Werbungskosten, die Sonderausgaben sowie die außergewöhnlichen Belastungen. Aus dieser Rechenoperation ergibt sich am Ende das „zu versteuernde Einkommen“.
Weshalb nunmehr auch klar ist, dass dieses steuerpflichtige Einkommen als Basis für die Berechnung der Einkommensteuer und des Soli-Zuschlags teils spürbar niedriger ist als das Bruttoeinkommen. Dringende Empfehlung: Details sollten Bauherren auch in Schleswig-Holstein unbedingt mit einem Steuerberater besprechen.
Kann das Baukindergeld mit anderen Förderprogrammen der KfW kombiniert werden?
Tatsächlich kann das Baukindergeld mit anderen Förderprogrammen der KfW kombiniert werden. Weil die Zinsen bei sämtlichen KfW‑Programmen sehr niedrig sind, können sich durch eine Kombination aus unterschiedlichen Förderprogrammen sehr günstige Finanzierungskosten für den Bauherren und Selbstnutzer ergeben. Folgende Förderprogramme können mit dem Baukindergeld kombiniert werden:
- KfW‑Wohneigentumsprogramm (Nr. 124)
- Energieeffizient Bauen (Nr. 153)
- Energieeffizient Sanieren – Kredit (Nr. 151,152)
Wo und wie können Bauherren das Baukindergeld beantragen?
Auch Bauherren in Schleswig-Holstein können das Baukindergeld ausschließlich online bei der KfW beantragt. Ein Antrag über die Bank oder Sparkasse, bei der das Eigenheim finanziert wird, ist nicht möglich. Um das Antragsverfahren und Bewilligungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, hat die KfW ein eigenes Zuschussportal im Internet eingerichtet. Hier müssen Bauherren auch die nötigen Unterlagen wie etwa Einkommensnachweise, Baugenehmigung, Kaufvertrag oder Meldebestätigung nach Einzug ins Eigenheim – hochladen.
Fazit
So gut wie nie war der Bau eines Hauses, allgemein: die Schaffung von Wohneigentum, so einfach wie momentan. Historisch niedrige Bauzinsen und die weitreichende staatliche Förderung machen die eigenen vier Wände insbesondere für Familien mit Kindern erschwinglich. Denn selbstverständlich haben auch Bauherren-Eltern in Schleswig-Holstein Anspruch auf mindestens 12.000 Euro Baukindergeld insgesamt. Wer das Baukindergeld geschickt mit weiteren KfW‑Programmen kombiniert, kann finanziell noch mehr profitieren.